Als fleißige Honigproduzenten liefern Ihre Bienen ein reines, natürliches Lebensmittel. Damit diese Reinheit des Honigs jederzeit nachvollziehbar ist, müssen auch Sie als Imker ein Bestandsbuch über die Anwendung von
Arzneimitteln führen. Ein Bestandsbuch, dessen Inhalt der “Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind” nachkommen. Im Bestandsbuch werden natürlich nur die
Behandlungen mit verschreibungs- oder apothekenpflichtigen Medikamenten erfasst. Dieses Bestandsbuch archivieren Sie nun inklusive aller Abgabe- und Anwendungsbelege sowie der Rechnungsbelege für mindestens 5
Jahre. Im Vereinsbezug gilt die Empfangsbestätigung als Beleg.
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